Das Familienrecht wird im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 1297–1921 BGB) geregelt. Es beschäftigt sich mit familiären Bindungen wie der Ehe und mit ihren Rechtswirkungen.
In diesem Bereich geht es unter anderem um die Folgen einer (einvernehmlichen) Scheidung und deren Auswirkungen. Unterhalt, Trennungsunterhalt, Kindesunterhaltspflichten, Zugewinnausgleich und auflösen des gemeinsamen Hausstandes sind Fragen, die geklärt werden sollen. Vielleicht auch mal vor der Trennung.
Dieser Bereich wird über die Kooperation mit der Rechtsanwältin für Familienrecht Bettina Metzig abgedeckt.