Vertragliche Kaufpreisaufteilung von Immobilien auch für das Finanzamt bindend

Die Kaufpreisaufteilung auf Grund und Gebäude hat bei Kauf einer Immobilie eine wichtige Bedeutung: Das FG darf die vertragliche Kaufpreisaufteilung nicht durch die mittels der Arbeitshilfe des BMF ermittelte Aufteilung ersetzen.

Bei einem notariellen Kaufvertrag wird meistens nicht festgelegt, welcher Teil des Kaufpreises auf das Gebäude entfällt, und welcher auf den Grund und Boden. Fehlen diese Angaben, setzt das Finanzamt diese selbst fest. Ob das beim Kauf von Immobilien für Sie günstig ist, dürfen Sie selbst bewerten oder Nachfragen.

BFH IX. Senat, Urteil vom 21. Juli 2020, IX R 26/19