Den Begriff der „Familie“ klärte der BGH in einer seiner neuesten Entscheidungen. Er ist dekungsgleich mit dem der “Familienangehörigen“ in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Dabei handelt es sich ausschließlich um diejenigen Personen, denen ein Zeugnisverweigerungsrecht aus persönlichen …
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