Fristlose Kündigung bei offener Betriebskostennachzahlung in Höhe von 2 Monatsmieten

Wenn der Mieter seine Nebenkosten nicht bezahlt, riskiert er eine gerechtfertigte Kündigung seines Vermieters. Denn für die berechtigte Nichtzahlung von Nebenkosten gibt es feste Regeln, wie ein Widerspruch. Eigentlich gehören die Nebenkosten nicht ohne weiteres zur Miete, jedoch sind die Vorschriften entsprechend anzuwenden, so das Amtsgericht. Denn es ist eine Jahresmiete geschuldet, deren Höhe der Vermieter durch die Betriebskostenabrechnung bestimmt.

– Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel Urteil20.12.2024-

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