Weg zum Kaffee holen im Sozialraum ist Arbeitsunfall

Der Sturz beim Kaffee-Holen ist als Arbeitsunfall anzuerkennen, da der Weg zur Einnahme von Nahrung eine versicherter Wegeunfall ist und der Sozialraum eindeutig in den Verantwortungs­bereich des Arbeitgebers gehört. Sollte dieses im Homeoffice passieren, liegt demgegenüber kein Arbeitsweg vor und ist damit auch nicht versichert.

Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 07.02.2023 – L 3 U 202/21 –