Der Sturz beim Kaffee-Holen ist als Arbeitsunfall anzuerkennen, da der Weg zur Einnahme von Nahrung eine versicherter Wegeunfall ist und der Sozialraum eindeutig in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers gehört
        
        Der Sturz beim Kaffee-Holen ist als Arbeitsunfall anzuerkennen, da der Weg zur Einnahme von Nahrung eine versicherter Wegeunfall ist und der Sozialraum eindeutig in den Verantwortungsbereich des Arbeitgebers gehört
