Einbauten des Mieters müssen nicht vom Vermieter instandgehalten werden, auch nicht bei Zustimmung zum Einbau

Einem Vermieter trifft für vom Mieter vorgenommene Einbauten keine Instandhaltungs- oder Instand­setzungs­pflicht. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter der Mieter­modernisierung zugestimmt hat. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.