Keine Hinweispflicht bei Wohnungskauf für erkennbare Schäden

Die Käufer einer Immobilie haben in der Regel keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Verkäufer, wenn Sie nachträglich Mangel geltend machen, der bei der Besichtigung des Objekts ohne Weiteres hätte erkannt werden können. Das hat das Landgericht Coburg entschieden. Denn …