Modernisierungskosten müssen nur als Summe mitgeteilt werden

Für eine Miet­erhöhungs­erklärung nach der Modernisierung genügt es, wenn die für die verschiedenen Maßnahmen jeweils entstandenen Gesamtkosten angegeben werden. Eine Untergliederung in einzelne Kostenpositionen ist nicht erforderlich. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit wird die Mitteilung für Vermieter ausnahmsweise einfacher. …