Grundreinigungspflicht am Ende des Mietverhältnisses unwirksam

Regelt ein Mietvertrag, dass der Mieter bei Auszug eine Grundreinigung vorzunehmen hat, so ist diese unwirksam. Bei sämtlichen sogenannten „starren“ Klauseln liegt ein Verstoß gegen das AGB-Recht vor. Jede Klausel muss zu ihrer Wirksamkeit die Erforderlichkeit berücksichtigen. In Verschärfung hierzu …