Vor dem Amtsgericht in Hanau wurde richtigerweise entschieden, dass Autoverkäufer sich den Liefertermin nicht beliebig frei halten können. Oder erst gar kein Lieferdatum nennen. Das AG entschied, dass bei Neuwagenkauf die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist geliefert werden muss. Nicht …