Der Vermieter muss das Eindringen von Kochgerüche verhindern, und eine Mietminderung von 10 % wegen Störung der Nachtruhe durch erhebliche Kochgerüche hinnehmen.
Der Vermieter muss das Eindringen von Kochgerüche verhindern, und eine Mietminderung von 10 % wegen Störung der Nachtruhe durch erhebliche Kochgerüche hinnehmen.