Der Vermieter muss das Eindringen von Kochgerüche verhindern, und eine Mietminderung von 10 % wegen Störung der Nachtruhe durch erhebliche Kochgerüche hinnehmen.

Der Vermieter muss das Eindringen von Kochgerüche verhindern, und eine Mietminderung von 10 % wegen Störung der Nachtruhe durch erhebliche Kochgerüche hinnehmen.