Bei dem Versenden einer E-Mail gibt es keinen Anscheinsbeweis für den Zugang. Dieses entschied das Landgericht Hagen unter dem Beschluss vom 31.03.2023 – 10 O 328/22 – Der Versender muss den Zugang einer E-Mail beweisen, wenn er sich auf diese berufen möchte. Das ist beispielsweise bei …